Eine private Krankenversicherung steht in Deutschland einem bestimmten Personenkreis offen. Beamte und Studenten zählen hier ebenso dazu wie freiberuflich und selbstständig tätige Personen. Auch Arbeitnehmer, deren Verdienst die Pflichtversicherungsgrenze übersteigt, können frei zwischen einer freiwilligen gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung wählen.
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